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2024 wird in Langwasser erstmals ein gemeinsamer Kirchenvorstand aller vier Gemeinden gewählt!

Mit Zusammenschluss der vier Kirchengemeinden zu einer Pfarrei zum 1. November 2023 haben sich die Kirchenvorstände und der LangwasserAusschuss entschieden, am 20. Oktober 2024 in vier qualifizierten Stimmbezirken, die den Gemeindegrenzen entsprechen, einen gemeinsamen Kirchenvorstand zu wählen. Aus jedem Stimmbezirk sind die drei Kandidat*innen mit den meisten Stimmen in den neuen Kirchenvorstand gewählt. Von diesen 12 und den "geborenen" Mitgliedern (Pfarrer*innen) werden noch drei weitere Kirchenvorsteher*innen in den neuen gemeinsamen Kirchenvorstand berufen.

 

1. Kanzelabkündigung vom 17. bzw. 24. März 2024

Liebe Gemeinde,

die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl – zum ersten Mal für einen gemeinsamen Kirchenvorstand in unserer Pfarrei Langwasser.

Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde.

  • Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde bzw. Pfarrei in Langwasser steht.
  • Diejenigen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen.
  • Sie alle können am Wahltag mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinden leiten soll.

Hier nun die wichtigsten Informationen zur Wahl:

Wählen dürfen Gemeindemitglieder, die seit drei Monaten in der Kirchengemeinde wohnen. Sie müssen am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. in die Gemeinde aufgenommen sein. Wer nicht konfirmiert ist, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.

Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach.

Wir brauchen Personen, die bereit sind, sich für den Glauben (und für unsere Pfarrei) einzusetzen - und damit zugleich auch für Demokratie und Menschenrechte.

Für die Wahl wurde von den vier Kirchenvorständen Personen in einen gemeinsamen Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.

Eine Person kann auch von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen werden. Dann muss sie in den Wahlvorschlag aufgenommen werden, sofern sie die Bedingungen der Wählbarkeit erfüllt.

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.

Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch im Gemeindebrief, über unseren Newsletter und die homepage.

Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt.

Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte bis spätestens 17. April an

Pfarrerin Griet Petersen als der Vorsitzenden des Vertrauensausschusses oder auch an eines der ehrenamtlichen Mitglieder. Das sind

  • für die Dietrich-Bonhoeffer-Kirche Richard Stry und Thilo Rupp
  • für die Passionskirche Corinna Herweg und Susanne Stark
  • für die Paul-Gerhardt-Kirche Albrecht Röttger und Marga Beckstein und
  • für die Martin-Niemöller-Kirche Elfriede Buker und Jörg Fritsch.

Vielen Dank!

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